Sachschäden oder Personenschäden können regelmäßig bestimmten Schadensarten zugeordnet werden, denn die Ursachen lassen sich häufig sowohl tatsächlich, als auch rechtlich typisieren. In der Reihenfolge der Häufigkeit geht es bei diesen Schadensarten um:
• Schäden durch Einwirkungen von Wasser
Auch wenn es vielen nicht so recht bewusst ist, verursacht Wasser jährlich die mit Abstand größten Schäden. Es kommt insbesondere häufig zu größeren Schäden durch
- Überschwemmung und Rückstau
- abgeplatzte Leitungen und Schläuche
- Rohrbrüche an Trink- und Abwasserleitungen
Die Ursachen lassen sich meist nach Naturgewalten und nach Mangel/Verschleiß an Gebäudeinstallationen unterscheiden, wobei auch Überschneidungen natürlich vorkommen.
Nicht jedes Naturereignis führt hingegen als „höhere Gewalt“ zu einer Haftungsfreizeichnung. Vielmehr muss gerade die Dach- und Grundstücksentwässerung auch für bestimmte Naturereignisse ausreichend belastbar sein, was etwa die Wiederkehrwahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen meint. Andernfalls können Architekten/Ingenieure und/oder Handwerker durchaus aus ihren Werkaufträgen haftbar gemacht werden. Ebenso müssen aber die Kommunen für eine ausreichende Dimensionierung der öffentlichen Kanalisation und der ihnen unterstehenden Gewässerläufe einstehen.
Bei den Ursachen in der Gebäudetechnik hat Lochfrass heutzutage (wohl) an Bedeutung verloren. Weitaus häufiger geht es um Undichtigkeiten an Mehrschicht-Verbundrohren und ihren Pressverbindungen. Solche Pressverbindungen können anfangs dicht, viele Wochen oder Monate später dennoch undicht sein und zwar dann, wenn sie nicht richtig verpresst werden.
Relativ häufig sind leider Wasserschäden durch abgeplatzte Flex-Schläuche, die sich immer größerer Beliebtheit, gerade auch bei Heimwerkern, erfreuen, weil man damit recht einfach z.B. eine Küchenspüle anschließen kann. Auch an diesen Flex-Schläuchen finden sich Quetsch- oder Pressverschraubungen, welche zwar grundsätzlich „sicher“ sind, jedoch kann bei einem Montagefehler die Verschraubung auch Wochen oder Monate später auseinanderplatzen.
Nicht nur für Heimwerker, sondern auch für Fachbetriebe scheinen die gängigen Warmwasserboiler mit 5 Liter Speicherinhalt immer wieder Probleme zu bereiten, denn diese arbeiten üblicherweise nach dem Drucklos-Prinzip und dürfen keinesfalls so angeschlossen werden, dass der volle Druck des Trinkwassernetzes auf dem Gerät ruht. Andernfalls platzen diese Boiler früher oder später und können erhebliche Wasserschäden verursachen
Auch abgeplatzte Befüllschläuche von Heizungsanlagen führen immer wieder zu größeren Wasserschäden. Jede Heizungsanlage muss gelegentlich mit Wasser nachbefüllt werden. Danach muss aber der Befüllschlauch entfernt werden, weil man nun einmal vergessen kann, den Wasserhahn überhaupt zuzudrehen oder weil man den Wasserhahn vielleicht nicht ausreichend fest zudreht.
Ferner können gebrochene Trinkwasserleitungen auf dem Grundstück oder auf der Straße zu größeren Wasserschäden auf dem Grundstück oder im Gebäude führen. In solchen Fällen liegt meist eine verschuldensunabhängige Haftung des kommunalen Trinkwasserversorgers vor.
• Schäden durch Feuer und Explosion
Feuer- und Explosionsschäden beruhen laut den Untersuchungen des Institus für Schadenforschung (IFS) Kiel aus dem Jahr 2003 statistisch gesehen
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zu 30 % auf elektrischen Ursachen, d.h. auf der Gebäudeelektrik und fehlerhaften elektrischen Produkten
- zu 23 % auf Brandstiftung (vorsätzlich)
- zu 13 % auf feuergefährlichen Arbeiten (Schweißen, Flexen, Aufbrennen) und
- zu 11 % auf sonstigem menschlichen Fehlverhalten (Unachtsamkeit mit Kerzen, Zigaretten etc.)
Bei den elektrischen Brandursachen spielt natürlich die Gebäudeelektrik eine gewisse Rolle, nach meinem Eindruck sind jedoch Fehlerzustände an elektrischen Produkten des Hausgebrauchs die häufigste Ursache für Brände. Wenn diese Produkte seit ihrem Erwerb nicht verändert oder repariert worden sind und wenn sie nicht falsch verwendet wurden, dann müssten sie allerdings bis zum Erreichen ihrer maximalen technischen Lebensdauer immer noch so beschaffen sein, dass sie keinen Brand verursachen und fremde Rechtsgüter beschädigt werden. In solchen Fällen gelangt man daher nicht selten zu einer Produkthaftung des Herstellers.
Zu den feuergefährlichen Arbeiten zählen u.a. KFZ-Reparaturen mit einem Flex- oder Schweißgerät, aber auch Dachdeckerarbeiten mit einem Gasbrenner. Hier kommt es immer wieder zu recht großen zeitlichen Abständen zwischen der Durchführung der feuergefährlichen Arbeiten und der Entdeckung eines Brandes. Die Rechtsprechung hilft hier aber dem Geschädigten mit teilweise entscheidenden Beweiserleichterungen.
Problematisch sind Brände, bei denen der Geschädigte eigentlich gar nichts über die Brandursache weiß, weil das Feuer auf einem Grundstück in der Nachbarschaft seinen Ausgang genommen hat, wo es keinen rechten Einblick gab oder gibt. In solchen Fällen kann dann aber ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Umständen entscheidend weiter helfen.
• Schäden durch Sturm
Bei Sturm und Orkan kann es nicht nur zum Ablösen von Gebäudeteilen, sondern auch zum Abbrechen größerer Äste oder gar zum Umstürzen kompletter Bäume kommen. Grundsätzlich ist aber nicht jedes Naturereignis als höhere Gewalt einzustufen, d.h. auch bei Sturmschäden können durchaus Ansprüche gegen Architekten, Ingenieure, Handwerker, Nachbarn und Kommunen in Betracht kommen.
• Schäden durch menschliches Verhalten
Zu diesen Schäden zählen Vorsatztaten wie Einbruch und Diebstahl, aber auch entweder vorsätzliche oder nur fahrlässige Taten bei Sachbeschädigung und Brandstiftung. Größere Probleme gibt es dabei meist nicht, es sei denn, es wären Minderjährige beteiligt gewesen. Dann stellt sich die Frage einer Haftung der Eltern aus Aufsichtspflichtverletzung oder des Minderjährigen selbst.
Große Relevanz bei den Schadensarten hat natürlich der Betrieb und der Gebrauch von KFZ. Während der klassische Verkehrsunfall zum Streit über die Unfallverursachungsbeiträge, die Haftungsverteilung und die Schadenhöhe führen kann, ist der Geschädigte aber auch bei feuergefährlichen Reparaturarbeiten und nachfolgenden KFZ-Bränden nicht rechtlos gestellt. Dabei kommt es meist entscheidend darauf an, ob dem Verursacher auch das (notwendige) Verschulden nachgewiesen werden kann.