Ein besonderes Leistungsangebot für Regressprüfungen richtet sich an die Schadenabteilungen von Sachversicherungen.
Bei komplizierten Schaden- oder Haftungskonstellationen kann ein Überprüfung der Regressaussichten erfolgen, welche mit einem Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise abgeschlossen wird. Die Vergütung kann dabei in Form eines Pauschalhonorars nach § 4 I RVG unterhalb der gesetzlichen Gebühren vereinbart werden.
Eine Regressprüfung kann ohne vertragliche Bindung für Folgeaufträge auch nur von Fall zu Fall beauftragt werden, insbesondere etwa bei Personalengpässen wegen Urlaub oder Krankheit der zuständigen eigenen Sachbearbeiter.
Falls gewünscht ist auch die anwaltliche Durchsetzung einer Regressforderung möglich, wobei für die rein außergerichtliche Tätigkeit wiederum die Vereinbarung eines Pauschalhonorars nach § 4 I RVG unterhalb der gesetzlichen Gebühren möglich ist.