Die verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Haftung wurde einmal mehr höchstrichterlich ausgedehnt. Im Leitsatz eines am 09.02.2018 verkündeten Urteils des BGH mit dem Az. V ZR 311/16 [*] heißt es: „Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer…
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 II 2 BGB)
Mit einem bislang noch nicht veröffentlichten Urteil vom 25.10.2013 Az. V ZR 230/12 [*] hat der BGH sein Hadern offenbar endgültig aufgegeben und höchstrichterlich entschieden, dass ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 II 2 BGB auch innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage geltend…
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 II 2 BGB)
Nachdem der BGH noch im Jahr 2008 entschieden hatte, die nachbarrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder seien analog auch auf eine Bruchteilsgemeinschaft und eine Wohnungseigentümergemeinschaft analog anwendbar (vgl. BGH VersR 2008, 363), wurde ein Anspruch analog § 906 II…
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 II 2 BGB)
In einer grundlegenden Entscheidung aus dem Jahr 1999 (vgl. BGH VersR 1999, 1139) hatte der BGH entschieden, der (selbstnutzende) Eigentümer eines Wohngebäudes müsse für einen im einzelnen unaufgeklärten Brandausbruch an der Elektroverteilung im Rahmen einer wertenden Betrachtung für die erlittenen…
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 II 2 BGB)
Nach einer im Jahr 2008 veröffentlichten Entscheidung des BGH (vgl. BGH VersR 2008, 363) durfte geschlussfolgert werden, dass die nachbarschaftlichen Vorschriften des Bundes und der Länder analog auch für die Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft anwendbar seien. Allerdings hat…
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 II 2 BGB)
Immer wieder hat sich der BGH mit grundsätzlichen Fragen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch zu befassen. Im Jahr 1999 (vgl. BGH VersR 1999, 1139) war im Rahmen einer solchen Grundsatzentscheidung geurteilt worden, im Rahmen einer wertenden Betrachtung müsse der Benutzer eines anderen…
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 II 2 BGB)
Anspruchsverpflichtet ist schon nach dem Wortlaut von § 906 BGB der Benutzer des anderen Grundstücks, also nicht etwa notwendigerweise der Eigentümer. Schuldner des Ausgleichsanspruchs ist damit richtigerweise derjenige, der die Nutzungsart bestimmt. Das können also der selbst nutzende Eigentümer, aber…