Der BGH hatte bereits in einem Urteil vom 03.11.204 (= VersR 2005, 498) darauf erkannt, bei einem vom Mieter nur einfach fahrlässig verursachten Schaden an der Mietwohnung habe der Vermieter kein freies Wahlrecht bei der Schadenabwicklung. Der Vermieter müsse dann,…
Vorrangige Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung bei Mieterhaftung
Der für Mietsachen zuständige 8. Zivilsenat des BGH hat bereits am 03.11.2004 entschieden, der Vermieter dürfe sich nicht (mehr) frei zwischen einer Inanspruchnahme des Gebäudeversicherers und einer Inanspruchnahme des Mieters entscheiden, er sei grundsätzlich verpflichtet, die Ansprüche zur Gebäudeversicherung geltend…