Nach fast 20 Jahren anwaltlicher Tätigkeit in den Kanzleiräumen der Sonnenberger Str. 24 ist am 21.05.2012 der Umzug in die Blumenstr. 6 in der Wiesbadener City Ost erfolgt.
Büroumzug
- Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 II 2 BGB)
- Werkmängelhaftung (§§ 633 ff. BGB) bei Wasserschaden durch Korrosion