Stefan Wolter Rechtsanwalt

Haftung des kommunalen Wasserversorgers bei Überschwemmungsschäden aus der Kanalisation

Immer häufiger kommt es in letzter Zeit durch Starkregen zu Überschwemmungsschäden. Der kommunale Wasserversorger bzw. die Kommune haftet gemäß § 2 HPflG verschuldensunabhängig für Abwasser/Regenwasser, welches bestimmungswidrig aus der gemeindlichen Kanalisation austritt und sich anders als durch den Hausanschluss, z.B.…