Stefan Wolter Rechtsanwalt

Regress des Hausratversicherers/Gebäudeversicherers gegen Mieter

Neue Hiobsbotschaft: Vor dem OLG Stuttgart scheiterte nun sogar eine meiner Regressklagen gegen einen (haftpflichtversicherten) Mieter für Hausratschäden des Vermieters. Nach Meinung des Gerichts gilt das vom BGH formulierte Gebot, der Regress solle ein Mietvertragsverhältnis nicht belasten, angeblich genauso für den Regress des Hausratversicherers des Vermieters (OLG Stuttgart VersR 2004, 592). Die Revision wurde zugelassen und auch eingelegt.

Mut hat dagegen das OLG Köln bewiesen und einen Regressanspruch gegen einen gegen Haftpflicht versicherten Mieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit zuerkannt. Nach Meinung des Gerichts sei in solchen Fällen eine Belastung des Mietvertragsverhältnisses nicht gegeben und der Regressverzicht subsidiär (OLG Köln VersR 2004, 593). Die Revision wurde ebenfalls zugelassen und eingelegt. Wie das OLG Köln hatte zuvor schon das LG Lübeck entschieden (VersR 2004, 233).